Schlüsseldienst Wesel

Allgemeine Geschäftsbedingungen • Schlüsseldienst Wesel • AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Stand (05/2019)

USt.-Ident.-Nr.: DE290896823

1. GELTUNG UND GÜLTIGKEIT

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für alle Verträge betreffend die Lieferung von Waren und sonstige damit zusammenhängende Leistungen des Verkäufers im Geschäftsverkehr mit Kunden, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Käufer verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht und diese Sondervereinbarungen schriftlich von Schlüsseldienst Wesel bestätigt wurden.

Vertragssprache ist Deutsch.

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens Schlüsseldienst Wesel gelten ausschließlich.

Entgegenstehende oder von den AGB des Unternehmens abweichende Bedingungen des Auftraggebers (nachfolgend Kunde genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen hat diesen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Die Bestätigung oder die Ausführung eines Auftrages gilt in keinem Fall als Duldung oder schweigend erteilte Zustimmung zu Bedingungen des Kunden, auch wenn dies in seinen Bedingungen ausdrücklich festgelegt ist.

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie einzelvertraglich und schriftlich vereinbart werden. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma.

Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, Freiberufler oder Gewerbetreibender (zusammenfassend nachfolgend Vollkaufmann genannt) ist, oder sein Auftrag den Anschein erweckt, dass er einen gewerblichen Hintergrund vermuten lässt (z.B. Einrichtung einer Schließanlage), gelten die hier vorliegenden AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst ohne ausdrückliche Vereinbarung und unabhängig von einer gewerberechtlichen oder steuerrechtlichen Anmeldung der Tätigkeit des Vollkaufmanns.

Die Firma ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern. Änderungen werden für alle zukünftigen Verträge mit Veröffentlichung wirksam, sofern kein späterer Termin genannt ist. Soweit die Änderungen oder Ergänzungen laufende Verträge betreffen, gelten sie als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht binnen 30 Tagen nach In-Kenntnis-Setzung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Vertragspartner fristgerecht, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten AGB in Kraft treten sollen.

Diese AGB treten sofort mit Ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzen alle vorherigen AGB!

1.2 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung unter Kaufleuten werden die Bedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Verkäufer nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat und der Käufer den Bedingungen nicht widersprochen hat.

1.3 Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.

2. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS, RÜCKTRITT, WIDERRUF

2.1 Angebot und Zustandekommen des Vertrages

Alle Verträge oder Angebote (nachfolgend Angebote genannt), welche dem Kunden durch die Firma Schlüsseldienst Wesel unterbreitet werden, führen bei deren Annahme zum Vertragsabschluss. Die Annahme erfolgt durch eindeutige Abgabe der Willensbekundung zur Annahme durch den Kunden gegenüber der Firma.

Dazu bestehen folgende Möglichkeiten:

per Unterschrift auf dem Angebot, wobei dem Angebot ein Bestell-und Auftragsformular oder ein Vertrag gleichgestellt ist, und deren Übergabe oder Weiterleitung an die Firma,

per Erklärung in einer eindeutig dem Kunden und dem Angebot zuordenbaren E-Mail,

per Erklärung in einer eindeutig dem Kunden und dem Angebot zuordenbaren Text-Nachricht (WhatsApp, SMS),

per mündlich abzugebender Erklärung,

per eindeutig zuordenbarer Zahlung oder Anzahlung auf dieses Angebot

In den Fällen, in denen für das Angebot keine eigene Finanzierungsmöglichkeit von der Firma angeboten wird, bestätigt der Kunde mit der Annahme, dass er wirtschaftlich in der Lage ist, den Angebotspreis zu zahlen, oder ihm eine schriftliche, unwiderrufliche Zahlungszusage eines Kreditinstitutes, einer Versicherung, oder eines öffentlichen Trägers vorliegt. Bei angebotener eigener Finanzierungsmöglichkeit durch die Firma gilt dieses gleichbedeutend für die jeweiligen Teilbeträge zu deren Fälligkeiten.

Für Ausnahmen bei speziellen Vertrags- und Angebotsformen ist der Punkt 2.1.1 dieser AGB zu beachten und gilt dementsprechend.

2.1.1 Onlineangebote und Zustandekommen des Vertrages

Alle Verträge oder Angebote, welche dem Kunden online, über eigene Plattformen, Webseiten, oder Onlineshopsysteme, sowie über Plattformen, Webseiten oder Onlineshopsysteme anderer Anbieter unterbreitet werden (nachfolgend Onlineangebote) gilt folgendes:

Onlineangebote der Firma stellen kein Angebot im Sinne des § 145 ff BGB dar. Sie sind freibleibend und unverbindlich.

Indem der Kunde eine Bestellung oder einen Auftrag auf ein Onlineangebot online im System oder der Plattform per Gebotsabgabe, per Mausklick, per E-Mail, per Fax, per Telefon, per Brief oder per Übergabe an die Firma absendet, gibt er ein Angebot i.S.d. § 145 ff BGB auf Abschluss eines Kaufvertrages, Werkvertrages oder Dienstvertrages mit der Firma ab. Für den Fall, dass der Kunde bei der Nutzung von Onlinesystemen oder Plattformen eine Bestätigung der Firma über die Bestellung oder den Auftrag per E-Mail (Bestellbestätigung) erhält, stellt diese Bestellbestätigung keine Annahme des Angebots dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung oder sein Auftrag bei der Firma eingegangen ist. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Vertrag bei dem Onlineangebot wird die Firma den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten.

Der Kunde stimmt mit Absenden der Bestellung oder des Auftrags einem möglichen Identitäts- und Bonitätscheck durch die beauftragte Firma zu.

Der Vertrag mit der Firma kommt zustande, wenn die Firma dieses Angebot annimmt, indem die Firma

das bestellte Produkt an den Kunden übergibt (der Übergabe an den Kunden kommt die Übergabe an ein Versandunternehmen und der Information des Kunden darüber gleich), oder

die bestellte Leistung für den Kunden erbringt, oder

mit der Erbringung der bestellten Leistung für den Kunden beginnt und den Kunden über den Beginn der Erbringung informiert, oder

dem Kunden von der Annahme seines Angebotes benachrichtigt oder

dem Kunden einen von der Firma unterzeichneten Vertrag zukommen lässt.

Über Produkte oder Leistungen aus ein- und derselben Bestellung, die nicht angenommen werden, kommt kein Vertrag zustande.

Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtlichen Zulässigkeit und der Verfügbarkeit der bestellten Ware oder Leistung, insbesondere der Selbstbelieferung. Kann die Firma das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird der Kunde anstelle der Annahme über die Nichtannahme informiert und gegebenenfalls ein Ersatzangebot unterbreitet. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet, wenn der Kunde von dem Gegenangebot keinen Gebrauch macht.

2.2 Rücktritt, Rückgabe und Widerruf

Die Möglichkeit zum Rücktritt oder Widerruf in bestimmten Fällen regeln die folgenden Punkte dieser AGB. Darüber hinaus räumt die Firma kein allgemeines Rücktritts- oder Widerrufsrecht ein, wenn gemäß Vertrag oder Angebot nichts gegenteiliges vereinbart ist. Ein Rücktritt oder Widerruf im Garantiefall, nach mehrmaligen fruchtlosen Nachbesserungsversuchen, bleibt hiervon jedoch unberührt..

2.2.1 Rücktritt und Widerruf bei Fernabsatzverträgen

2.2.1.1 Fernabsatzverträge Definitionen

Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen der Firma und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs oder Dienstleistungssystems erfolgt. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und der Firma ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit eines Vertreters oder Handlungsgehilfen der Firma eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien (Telefax), EMails sowie Rundfunk, Tele-und Mediendienste.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2.2.1.2 Rücktritt, Widerruf und Rückgabe bei Fernabsatzverträgen

Dem Verbraucher steht bei einem Online-Kaufvertrag per Fernabsatzgeschäft mit dem Unternehmen ohne Angaben von Gründen ein Widerrufsrecht mit Ausnahme der unter Punkt 2.2.3 genannten Fälle innerhalb zwei Wochen zu. Dem Widerrufsrecht steht bei Warenlieferungen das Recht der Rückgabe gleich.

2.2.2 Rücktritt, Widerruf und Rückgabe bei Haustürgeschäften

Die Firma räumt jedem Verbraucher ohne Angabe von Gründen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht mit Ausnahme der unter Punkt 2.2.3 genannten Fälle ein, wenn der Vertrag mit dem Verbraucher:

durch mündliche Verhandlungen in seiner Privatwohnung, wenn der Besuch nicht auf Wunsch des Verbrauchers erfolgte,

an seinem Arbeitsplatz, wenn der Besuch nicht auf Wunsch des Verbrauchers erfolgte,

auf einer Freizeitveranstaltung,

auf einer Verkaufsveranstaltung,

auf einer Messe,

durch überraschendes Ansprechen in öffentlichen Verkehrsmitteln oder frei zugänglicher Verkehrsflächen

zu Stande kam.

Dem Widerrufsrecht steht bei Warenlieferungen das Recht der Rückgabe gleich. Ausgeschlossen ist der Widerruf oder das Recht zur Rückgabe, wenn das Entgelt 40,00 Euro nicht übersteigt und die Leistung sofort erbracht und bezahlt wird.

2.2.3 Ausschluss von Widerruf und Rückgabe entgegen Punkte 2.2.1.2.und 2.2.2

Entgegenstehend zu den Punkten 2.2.1.2 und 2.2.2 steht dem Verbraucher in den folgenden Fällen kein Widerrufs-oder Rückgaberecht zu:

bei einer Dienstleistung, wenn die Firma mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat,

oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat,

bei einer Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden,

bei einer Lieferung von Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

bei einer Lieferung von Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.

2.2.4 Beginn und Wahrung der Fristen für Widerruf und Rückgabe

Die Frist für Widerruf oder Rückgabe beginnt jeweils mit Vertragsabschluss, jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, zu dem die Firma dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht oder diese AGB, in Textform entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels mitgeteilt hat. Zur Erfüllung der Mitteilungspflicht bietet die Firma bei der Nutzung von Fernabsatzsystemen dem Verbraucher in dem jeweiligen System vor Vertragsabschluss die Möglichkeit, diese AGB als druckbare Version (PDF-Datei) zu speichern und bei Vertragsabschluss sich den Vertrag ebenfalls in druckbarer Version zu speichern. In allen anderen Fällen werden dem Verbraucher die AGB, oder eine entsprechende Belehrung vor Vertragsabschluss ausgehändigt.

Bei Warenlieferungen beginnt die Frist frühestens mit dem Eingang der Ware. Bei Teillieferungen oder wiederkehrenden Lieferungen nicht vor dem Eingang der 1. Lieferung. Zur jeweiligen Wahrung der Frist genügt die nachweisbare fristgerechte Absendung durch den Verbraucher.

2.2.5 Erklärung des Widerrufs

Der Widerruf ist der Firma innerhalb der Fristen ohne Angabe von Gründen in Textform zu erklären.

Der Widerruf ist zu richten an:

Nicht ausreichend frankierte Post wird von der Firma nicht angenommen.

2.2.5.1 Folgen eines begründeten Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Können die Verbraucher der Firma die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen die Verbraucher der Firma insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Verbrauchern etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

Im Übrigen können Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Verbraucher die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Verbraucher abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Verbraucher mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für die Firma mit deren Empfang. Die Rücksendeadresse finden Sie unter Punkt 2.2.6 der AGB.

2.2.6 Rückgabe

Das Rückgaberecht ist der Firma gegenüber durch nachweisbare Rücksendung der unversehrten Ware in Originalverpackung ohne Angabe von Gründen innerhalb der Fristen auszuüben, wenn die Ware per Paket versendet werden kann.

Die Rückgabe hat zu erfolgen an:

Bei Waren die nicht per Paket versendet werden können genügt es der Firma innerhalb der Frist ein Rücknahmeverlangen in Textform zu erklären. Die Erklärung ist an

zu richten.

2.6.1 Folgen einer begründeten Rückgabe

Im Falle einer begründeten Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Verbraucher der Firma die empfangene Sache ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie der Firma insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Verbrauchern etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist.

Im Übrigen können Verbraucher die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr der Firma zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei dem Verbraucher abgeholt. Verbraucher haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht

übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt der Rückgabe noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für Verbraucher kostenfrei.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Verbraucher mit der Absendung Ihres Rücknahmeverlangen oder der Sache, für die Firma mit deren Empfang.

3. PFLICHTEN

Auftraggeber ist derjenige, der den Vertrag mit der Firma eingeht. Dem Auftraggeber gleichgestellt sind seine Erfüllungsgehilfen oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte. Für den Fall, dass der Auftraggeber keine einzelne Privatperson oder eigenständige juristische Person, sondern aus einer Gruppe von Personen, auch juristischen Personen, besteht, so haftet jedes Mitglied der Gruppe jedoch selbstschuldnerisch bis zum Ausgleich aller Forderungen der Firma.

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3.1 Generelle Pflichten der Firma

Die Firma verpflichtet sich zur gewissenhaften Erfüllung der vertraglichen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber und zur Verschwiegenheit gegenüber unbeteiligten Dritten. Zur Erfüllung der vertraglichen Leistung können Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer, Angestellte oder freie Mitarbeiter) herangezogen werden, die gleichen Auflagen unterliegen. Weiterhin unternimmt die Firma alles im Rahmen ihrer Möglichkeit stehende um Informationen, Daten und Unterlagen der Auftraggeber zu schützen.

3.2 Generelle Pflichten der Auftraggeber

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten und Beibringungspflichten zeitgerecht nachzukommen. Dies gilt insbesondere für die vereinbarte Lieferung von Daten und Unterlagen, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber seinerseits Erfüllungsgehilfen oder Dritte mit der entsprechenden Mitwirkung beauftragt.

3.3. Termine, Fristen, Abnahmen, Verzögerungen, Schadensersatz

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vereinbarte Termine, pünktlich einzuhalten und wahrzunehmen. Bei Verhinderung ist mindesten zwei Wochen vor dem Termin die Firma nachweisbar zu informieren und ein neuer Termin zu vereinbaren. Die Sendung eines Vertreters bleibt der Firma vorbehalten.

Bei Nichteinhaltung durch den Auftraggeber ist die Firma berechtigt sämtliche im Zusammenhang mit jedem nicht eingehaltenen Termin entstandenen Kosten, mindestens jedoch 250,00 Euro zuzüglich aktuell gültiger Mehrwertsteuer (bei mehrtägigen Terminen pro Tag) pro Termin und von Seiten der Firma betroffenen Person als Schadensersatzforderung sofort in Rechnung zu stellen. Bei einer höheren Schadensersatzforderung der Firma bleibt dem Auftraggeber das Recht einen geringeren Schaden nachzuweisen erhalten.

Für den Fall, dass mit dem Auftraggeber Leistungen vor Ort vereinbart waren und er die vereinbarten Arbeitsmöglichkeiten nicht, oder nur unzureichend geschaffen hat, oder diese nicht kurzfristig (maximal 10% der für diesen Termin beim Auftraggeber veranschlagten Zeit) schaffen kann, steht dieses einer Nichteinhaltung eines persönlichen Termins gleich. Den Arbeitsmöglichkeiten stehen vereinbarte Arbeitsmittel oder Sachen gleich. Daraus entstehende Wartezeiten werden dem Auftraggeber je angefangener Stunde, ab angefangener fünfter Stunde je angefangenen Tag und davon betroffenen Person als Schadensersatz zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn die Leistungen nach der Wartezeit bezüglich Kapazität und Terminen der Firma noch erbracht werden können. Zur Berechnung wird ein Stundensatz von 31,25 Euro und ein Tagessatz von 250,00 Euro zuzüglich aktuell gültiger Mehrwertsteuer herangezogen.

Vereinbarte Termine hinsichtlich Arbeitsfortschritt und Fertigstellung durch die Firma sind verbindlich, verlängern sich jedoch automatisch um den Zeitraum, den der Auftraggeber bei der vereinbarten Mitwirkung im Verzug ist, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit und unter Beachtung der Kapazitäten der Firma.

Eine Terminvereinbarung für die Mitwirkung durch den Auftraggeber ist verbindlich. Die Terminvereinbarung ist eingehalten, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht so nachgekommen ist, dass der Firma zum Termin der Fälligkeit die Zuarbeiten in der angeforderten Form vorliegen und ohne zusätzliche Nacharbeit verwendet werden können. Kommt er in Verzug, ist die Firma berechtigt den daraus entstehenden Schaden als Schadensersatz in Rechnung zu stellen.

Die Höhe bemisst sich daran, ob es der Firma gelingt, die für den Auftrag geplante Kapazität komplett oder teilweise anderweitig auszufüllen und somit den Schaden zu verringern. Für den Fall, dass dieses nicht oder nicht komplett gelingt, berechnet sich der Schadensersatz nach dem der Firma daraus resultierenden Schaden aus gebundenen Handlungsgehilfen oder Subunternehmern, zuzüglich 250,00 Euro, zuzüglich aktuell gültiger Mehrwertsteuer pro angefangenen Tag, wenn nicht mehr als zwei Personen der Firma von dem Verzug betroffen sind. Sind mehr als zwei Personen der Firma davon betroffen, erhöht sich der Betrag von 250,00 Euro um 97,50 Euro je weiterer Person.

Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, Aufträge der gleichen Art Dritter der Firma zur Annahme vorzuschlagen um den Schaden zu reduzieren oder gänzlich zu vermeiden. Für den Fall, dass pro angefangen Tag mehr als 250,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden, bleibt es dem Auftraggeber vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Für beide Parteien gilt: Ein Verzug berechtigt erst dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zu seiner Kündigung, wenn die andere Partei eine gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Im Fall eines berechtigten Rücktritts sind die bis dahin von der Firma erbrachten Leistungen und Schadensersatzforderungen zu erstatten.

Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Dazu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Leitungsgeber, auch wenn diese Umstände im Bereich von Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragsnehmern auftreten.

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZAHLUNGSVERZUG

Preise – Türöffnung

Faire Preise inklusive An- & Abfahrt für zugefallene oder zugezogene Türen.

Mo – Fr Mo – Fr

8-20 Uhr

ab 59 € ab 20 Uhr

ab 79 €

WE / Feiertags WE / Feiertags

9-18 Uhr

ab 79 € ab 18 Uhr

ab 79 €

Anfahrt ohne Leistungserbringung

Mo.-Fr.: 8-20 Uhr 30€

Mo.-Fr.:20-8 Uhr, Samstags/Sonntags/Feiertags durchgehend 40€

Ihre Zahlungsoptionen

Barzahlung

nach erfolgter Türöffnung

Online-Überweisung

in Anwesenheit unseres Schlüsseldienst-Monteurs

4.1 Geltung der Preise

.Alle Preise gelten, wenn nichts anders angegeben ist, netto zuzüglich der jeweils aktuell gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungstermine und -konditionen bei Dienst-und Werkverträgen werden grundsätzlich einzelvertraglich vereinbart.

Als Zahlungseingang gilt das Datum der unbeschränkten Verfügbarkeit des Zahlungsbetrages auf den jeweils zur Zahlung angegebenem Konto. Zahlungseingänge werden zuerst auf offene Schadensersatzrechnungen, danach wenn nichts anderes angegeben ist, immer auf die älteste Forderung des Kunden gebucht.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat von Arbeitsbeginn bis Fertigstellung ist die Firma berechtigt, anteilige monatliche Abschlagsrechnungen zu erstellen, die mit Zugang der Rechnung zum darauf angegebenen Termin fällig werden.

Bei allen Verträgen ist die Firma berechtigt, auf anteilige oder komplette Sicherheitsleistung über den voraussichtlichen Auftragswert, oder auf Vorauskasse zu bestehen. Sicherheitsleistungen werden akzeptiert in Form von Bankbürgschaften, Wechseln oder Einzahlung auf Treuhandkonten bei einem Notar oder Rechtsanwalt, der der Firma bekannt ist. Kosten für Sicherheitsleistungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Im Falle des Zahlungsverzuges werden für Mahnungen Mahngebühren erhoben und ab dem Datum der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8% (bei Verbrauchern 5%) über dem Basis-Zinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet und erhoben. Nach erfolglosem Verstreichen der auf der ersten Mahnung angegebenen Zahlungsfrist ist die Firma unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, weitere Leistungen einzustellen. Die Mahngebühren betragen jeweils 7,50 Euro.

Bei Zahlungen in Mahnverfahren werden Beträge zuerst auf die angefallenen Kosten und Gebühren des Verfahrens, danach auf die eigentliche Forderung verrechnet. Gegen Forderungen von der Firma kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest gestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

5. HAFTUNG UND GARANTIE

Die Firma haftet voll für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für mittlere und leichte Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn es sich um die Verletzung einer Kardinalpflicht handelt. Gleiches gilt, wenn Erfüllungs-oder Verrichtungsgehilfen mit der Vertragserfüllung betraut sind. Schadensersatzforderungen sind detailliert und nachprüfbar nachzuweisen. Die Firma haftet nicht für eventuell entgangene Erträge.

Die Haftung der Firma ist bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht der Art nach auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens und der Höhe nach wie folgt beschränkt: Bei Personenschäden beträgt der Haftungshöchstbetrag 100.000,-Euro je Schadensereignis. Bei Sach-und sonstigen Schäden ist der Haftungshöchstbetrag auf den Auftragswert, höchstens aber auf 5.000,-Euro je Schadensereignis begrenzt.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Weitere Schadenersatzansprüche können gestellt werden.

Garantieansprüche regeln sich nach den einschlägigen Vorschriften und den jeweils zum Produkt gehörigen Garantiebestimmungen.

Der Haftungs-oder Garantiefall kann jeweils nur mit gültigen Vertragsbelegen (Quittungen, Vertrag) beantragt werden, wenn der Vertrag von Seiten des Kunden (Zahlung) voll erfüllt ist.

6. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

Dienst- und Werkverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, soweit einzelvertraglich nicht anderweitig vereinbart.

Wird ein Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig gekündigt, so wird der vereinbarte Preis zu dem Anteil sofort fällig, wie weit der Auftrag bearbeitet ist (Anteil des verwendeten Zeitaufwands am vereinbarten bzw. geschätzten Gesamtzeitaufwand zuzüglich verwendetem, sowie für den Auftrag bereits besorgtem Materials). Sofern Kapazitäten für die Erfüllung des Auftrags reserviert wurden und nicht mit anderen Aufträgen ausgefüllt werden können, werden diese Zeiten dem verwendeten Zeitaufwand hinzugerechnet.

Dem Auftraggeber steht der Nachweis frei, dass der Schaden geringer ausfällt. Vorzeitige Vertragskündigung aufgrund von Vertragsänderung ist nicht zulässig, wenn die Vertragsänderung eine Mehrleistung ohne zusätzliche Berechnung zum Inhalt hat. Bei einem wichtigen Grund kann der Vertrag von der Firma ohne Einhaltung einer Frist von beiden Parteien gekündigt werden. Er liegt insbesondere vor, wenn eine Nachfrist zur Vertragserfüllung oder Zahlung erfolglos verstrichen ist, oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder ein solches abgelehnt wurde.

7. DATENSCHUTZ

Die Firma erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt personenbezogene Daten der Auftraggeber und Interessenten, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Bei Vertragsabschluss über Onlinesysteme werden die zur Bestellung gehörende IP-Adresse aufgezeichnet.

Die Firma ist berechtigt, die zur Erfüllung des Vertrags notwendigen Kundendaten an von ihr beauftragte Erfüllungsgehilfen oder dritte Dienstleister weiterzugeben. Die einschlägigen Datenschutzbestimmungen werden strikt eingehalten. Es werden keine Daten an unbefugte Dritte weiter gegeben. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden die Daten fristgemäß aufbewahrt (z. B. kaufmännischer Schriftverkehr, Steuerbelege). Jeder Interessent oder Auftraggeber kann bei Nachweis seiner Identität von der Firma kostenlos Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten. Für den Fall, dass eine schriftliche Auskunft angefordert wird, erhebt die Firma dafür eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro, die mit Anforderung der Auskunft zu begleichen ist.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Essen, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Für die Geschäftsbeziehung der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollten Bestimmungen dieser AGB bzw. einzelvertraglicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine wirksame, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Bei fehlenden Bestimmungen in diesen AGB gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern keine einzelvertragliche Regelung getroffen wurde.

9. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

Alternative Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit

Schlüsseldienst Wesel

Stand 01.08.2020

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